Ratgeber
Förderung für ein barrierefreies Bad im Land Salzburg
Eine bodengleiche Dusche, Haltegriffe, ein unterfahrbares Waschbecken: Für den alters- und behindertengerechten Umbau des Bades gibt es im Land Salzburg Zuschüsse. Hier finden Sie die wichtigsten Förderstellen im Überblick – und wie wir Sie dabei unterstützen.
Wichtig vorweg: Bei den Förderungen des Landes muss die Registrierung bzw. der Antrag vor der Auftragsvergabe erfolgen. Maßnahmen, die ohne vorherige Registrierung beauftragt werden, sind nicht förderbar. Sprechen Sie uns deshalb früh an.
1. Wohnbauförderung des Landes Salzburg – Sanierungsförderung
Das Land Salzburg fördert im Rahmen der Sanierungsförderung die alters- und behindertengerechte Anpassung von Wohnungen mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Förderung ist an keine Altersgrenze gebunden – der Umbau soll schon zum richtigen Zeitpunkt möglich sein, nicht erst im Notfall.
Was im Bad gefördert wird
- Bodengleiche Dusche statt Wanne
- Einstiegshilfen in die Badewanne
- Haltegriffe in Dusche oder Wanne
- Höhenverstellbare Waschbecken
- Grundrissänderungen und die dafür nötigen Maurer-, Installations-, Fliesen-, Boden-, Elektro- und Montagearbeiten, wenn sie für die Barrierefreiheit des Bades erforderlich sind
Für die altersgerechte Ausstattung des Sanitärbereichs muss kein konkreter Bedarf nachgewiesen werden – sie gilt als Vorsorge.
Für die bedarfsorientierte, behindertengerechte Ausstattung der Wohnung (zum Beispiel Türverbreiterungen, Schwellen entfernen, Rampen, Handläufe, Treppenlift) muss eine dieser Voraussetzungen erfüllt sein: Pflegegeld ab Stufe 3, ein gültiger Behindertenpass oder der Bezug einer Pension bzw. eines Ruhegenusses.
Wer den Antrag stellen kann
Eigentümerinnen und Eigentümer, Wohnungseigentümer, Miteigentümer sowie Mieterinnen und Mieter (mit Zustimmung des Vermieters). Die Wohnung muss als Hauptwohnsitz genutzt werden, und zwar mindestens fünf Jahre nach Abschluss der Arbeiten. Es gibt keine Einkommensgrenze, kein Mindestalter des Gebäudes und es ist kein Energieausweis nötig. Die Arbeiten müssen von einem befugten Unternehmen durchgeführt werden.
So läuft es ab
- Angebot für den Umbau einholen
- Vorhaben im Online-Assistenten des Landes registrieren – vor der Auftragsvergabe
- Auftrag vergeben, Umbau durchführen
- Förderansuchen mit den Rechnungen innerhalb von 18 Monaten nach der Registrierung einreichen
- Förderzusage unterschreiben, danach Auszahlung des Zuschusses
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den tatsächlichen Kosten und ist je Maßnahme begrenzt. Die aktuellen Beträge und den Förderrechner finden Sie beim Land Salzburg:
Sanierungsförderung – Land Salzburg
Wohnberatung Salzburg, Telefon 0662 8042-3000
2. Zuschuss des Landes für Menschen mit Behinderungen
Die Unterstützungsstelle des Landes Salzburg gewährt Menschen mit erheblichen dauernden Beeinträchtigungen und Menschen mit erheblichen altersbedingten Einschränkungen einen Zuschuss für die barrierefreie Wohnraum-Adaptierung – ausdrücklich auch für den barrierefreien Badumbau. Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg.
Der Antrag muss vor dem Umbau gestellt werden, mit Nachweis des Haushaltseinkommens, einem aktuellen Arztbrief und einem Kostenvoranschlag. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht; der Zuschuss wird nach den Richtlinien des Landes gewährt.
Unterstützungsstelle – Land Salzburg
3. Unterstützungsfonds des Bundes
Über das Sozialministeriumservice können Menschen mit Behinderung zusätzlich einen Zuschuss für bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit beantragen, etwa wenn sie durch die Kosten in eine finanzielle Notlage geraten würden. Er kann andere Förderungen ergänzen.
Unterstützungsfonds – Sozialministeriumservice
So unterstützen wir Sie
- Beratung im Schauraum oder bei Ihnen zu Hause: was im Bad wirklich nötig und sinnvoll ist
- Ein schriftliches Angebot mit allen Positionen, so aufgebaut, dass Sie es für den Förderantrag verwenden können
- Hinweis, wann Sie registrieren bzw. einreichen müssen, damit die Förderung nicht verloren geht
- Umbau aus einer Hand: Abbruch, Installation, Fliesen, Elektro und Montage
- Alle Rechnungen so, dass Sie sie für die Auszahlung einreichen können
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026, nach den Informationen des Landes Salzburg und des Sozialministeriumservice. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet die jeweilige Förderstelle.
Mehr zum Umbau selbst: Dusche statt Wanne und Badsanierung Salzburg.
Häufige Fragen
Was Kundinnen und Kunden uns oft fragen
Gibt es im Land Salzburg eine Förderung für ein barrierefreies Bad?
Ja. Das Land Salzburg fördert die alters- und behindertengerechte Ausstattung des Bades in der Sanierungsförderung der Wohnbauförderung mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Zusätzlich gibt es einen Zuschuss der Unterstützungsstelle des Landes für Menschen mit Behinderungen sowie den Unterstützungsfonds des Bundes.
Brauche ich für die Förderung Pflegegeld oder einen Behindertenpass?
Für die altersgerechte Ausstattung des Bades nicht – sie gilt als Vorsorge. Für weitergehende behindertengerechte Umbauten in der Wohnung braucht es Pflegegeld ab Stufe 3, einen Behindertenpass oder den Bezug einer Pension.
Wann muss ich die Förderung beantragen?
Vor der Auftragsvergabe. Bei der Wohnbauförderung muss das Vorhaben im Online-Assistenten des Landes registriert sein, bevor der Auftrag erteilt wird. Das Förderansuchen folgt nach dem Umbau mit den Rechnungen, innerhalb von 18 Monaten.
Bekommen auch Mieter eine Förderung für den Badumbau?
Ja, bei Maßnahmen innerhalb der Wohnung können auch Mieterinnen und Mieter ansuchen, wenn der Vermieter zustimmt und die Wohnung ihr Hauptwohnsitz ist.
Ihr neues Bad beginnt mit einem Kaffee im Schauraum.
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